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   BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 484/81   

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https://dejure.org/1984,17332
BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 484/81 (https://dejure.org/1984,17332)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1984 - 4 AZR 484/81 (https://dejure.org/1984,17332)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 484/81 (https://dejure.org/1984,17332)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 484/81
    Die Auslegung dieser individuellen Willenserklärung der Beklagten durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob sie gegen Denkgesetze, all gemeine Erfahrungssätze oder gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstößt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt (BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 593/80 -, nicht veröffentlicht unter Hinweis auf BAG Urteil vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 -, AP Nr. 68 zu 5 4 TVG Ausschlußfristen mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 484/81
    Diese Formulierung schließt sich folgerichtig an den Text des Formblattes an, der als typische Erklärung bei zahlreichen gleichartigen Vorgängen vom Revisionsgericht frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 4 AZR 815/78 -, nicht veröffentlicht; ferner auch BAG Ur teil vom 21. April 1982 - 4 AZR 607/79 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - H AZR 592/79 -, AP Nr. 2 zu § H2 SchwbG; BAG 24, 198 AP Nr. 2 zu f 111 BBiG; BAG Urteil vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 356/54 -, AP Nr. 1 zu § 5M9 ZPO).
  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 593/80
    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 484/81
    Die Auslegung dieser individuellen Willenserklärung der Beklagten durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob sie gegen Denkgesetze, all gemeine Erfahrungssätze oder gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstößt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt (BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 593/80 -, nicht veröffentlicht unter Hinweis auf BAG Urteil vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 -, AP Nr. 68 zu 5 4 TVG Ausschlußfristen mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 356/54

    Arbeitsvertrag: Voraussetzungen für die Auslegung durch das BAG

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 484/81
    Diese Formulierung schließt sich folgerichtig an den Text des Formblattes an, der als typische Erklärung bei zahlreichen gleichartigen Vorgängen vom Revisionsgericht frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 4 AZR 815/78 -, nicht veröffentlicht; ferner auch BAG Ur teil vom 21. April 1982 - 4 AZR 607/79 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - H AZR 592/79 -, AP Nr. 2 zu § H2 SchwbG; BAG 24, 198 AP Nr. 2 zu f 111 BBiG; BAG Urteil vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 356/54 -, AP Nr. 1 zu § 5M9 ZPO).
  • BAG, 03.12.1980 - 4 AZR 815/78
    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 484/81
    Diese Formulierung schließt sich folgerichtig an den Text des Formblattes an, der als typische Erklärung bei zahlreichen gleichartigen Vorgängen vom Revisionsgericht frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 4 AZR 815/78 -, nicht veröffentlicht; ferner auch BAG Ur teil vom 21. April 1982 - 4 AZR 607/79 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - H AZR 592/79 -, AP Nr. 2 zu § H2 SchwbG; BAG 24, 198 AP Nr. 2 zu f 111 BBiG; BAG Urteil vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 356/54 -, AP Nr. 1 zu § 5M9 ZPO).
  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 607/79
    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 484/81
    Diese Formulierung schließt sich folgerichtig an den Text des Formblattes an, der als typische Erklärung bei zahlreichen gleichartigen Vorgängen vom Revisionsgericht frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 4 AZR 815/78 -, nicht veröffentlicht; ferner auch BAG Ur teil vom 21. April 1982 - 4 AZR 607/79 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - H AZR 592/79 -, AP Nr. 2 zu § H2 SchwbG; BAG 24, 198 AP Nr. 2 zu f 111 BBiG; BAG Urteil vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 356/54 -, AP Nr. 1 zu § 5M9 ZPO).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 186/82
    Pies ergibt sich aus den Worten, der Kläger werde "aufgrund des Bewährungsaufstiegs" mit Wirkung vom 7. Februar 1981 höhergruppiert.' Dabei ist davon auszugehen, daß es im öffentlichen Dienst - schon im Hinblick auf den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung und der zweckentsprechenden Verwendung öffentlicher Gelder - allgemein üblich ist, Arbeitnehmer nur nach den einschlägigen tariflichen Vergütungsordnungen zu vergüten (BAG .Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 484/81 -, unveröffentlicht).

    sage oder ein Angebot auf entsprechende Änderung des Arbeitsvertrags geschlossen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - <4 AZR 484/81 -, unveröffentlicht).

    Deshalb kann der Senat unter Berücksichtigung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze auch die individuelle Erklärung der Beklagten vom 12. Februar 1981 insoweit selbst auslegen (vgl. BAG Ur teil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 484/81 -, unveröffentlicht).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 373/82
    Das Landesarbeitsgericht hat nicht übersehen, daß eine Stellenausschreibung allein noch kein Vertragsangebot darstellt (vgl. Soergel/Siebert/Lange, BGB, 10. Aufl., ? 145 Rz 6) und daß es im öffentlichen Dienst - auch bei dem beklagten Land - allgemein üblich ist, Arbeitnehmer nur nach den einschlägigen tariflichen Vergütungsordnungen zu vergüten (vgl. hierzu auch PAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 484/81 nicht veröffentlicht).
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